Numbers 35
Douay-Rheims Bible, American Edition (1899)Translation
Douay-Rheims Bible, American Edition (1899)
Lutherbibel 1912
1And the Lord spoke these things also to Moses in the plains of Moab by the Jordan, over against Jericho:
1Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
2Command the children of Israel that they give to the Levites out of their possessions,
2Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;
3Cities to dwell in, and their suburbs round about: that they may abide in the towns, and the suburbs may be for their cattle and beasts:
3dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.
4Which suburbs shall reach from the walls of the cities outward, a thousand paces on every side:
4Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben.
5Toward the east shall be two thousand cubits: and toward the south in like manner shall be two thousand cubits: toward the sea also, which looketh to the west, shall be the same extent: and the north side shall be bounded with the like limits. And the cities shall be in the midst, and the suburbs without.
5So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.
6And among the cities, which you shall give to the Levites, six shall be separated for refuge to fugitives, that he who hath shed blood may flee to them: and besides these there shall be other forty-two cities,
6Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
7That is, in all forty-eight with their suburbs.
7daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.
8And of these cities which shall be given out of the possessions of the children of Israel, from them that have more, more shall be taken: and from them that have less, fewer. Each shall give towns to the Levites according to the extent of their inheritance.
8Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.
9The Lord said to Moses:
9Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10Speak to the children of Israel, and thou shalt say to them: When you shall have passed over the Jordan into the land of Chanaan,
10Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,
11Determine what cities shall be for the refuge of fugitives, who have shed blood against their will.
11sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.
12And when the fugitive shall be in them, the kinsman of him that is slain may not have power to kill him, until he stand before the multitude, and his cause be judged.
12Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.
13And of those cities, that are separated for the refuge of fugitives,
13Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.
14Three shall be beyond the Jordan, and three in the land of Chanaan,
14Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.
15As well for the children of Israel as for strangers and sojourners, that he may flee to them, who hath shed blood against his will.
15Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
16If any man strike with iron, and he die that was struck: he shall be guilty of murder, and he himself shall die.
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17If he throw a stone, and he that is struck die: he shall be punished in the same manner.
17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.
18If he that is struck with wood die: he shall be revenged by the blood of him that struck him.
18Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.
19The kinsman of him that was slain, shall kill the murderer: as soon as he apprehendeth him, he shall kill him.
19Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.
20If through hatred any one push a man, or fling any thing at him with ill design:
20Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,
21Or being his enemy, strike; him with his hand, and he die: the striker shall be guilty of murder: the kinsman of him that was slain as soon as he findeth him, shall kill him.
21oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.
22But if by chance medley, and without hatred,
22Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23And enmity, he do any of these things,
23oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,
24And this be proved in the hearing of the people, and the cause be debated between him that struck, and the next of kin:
24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
25The innocent shall be delivered from the hand of the revenger, and shall be brought back by sentence into the city, to which he had fled, and he shall abide there until the death of the high priest, that is anointed with the holy oil.
25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
26If the murderer be found without the limits of the cities that are appointed for the banished,
26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
27And be struck by him that is the avenger of blood: he shall not be guilty that killed him.
27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
28For the fugitive ought to have stayed in the city until the death of the high priest: and after he is dead, then shall the manslayer return to his own country.
28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.
29These things shall be perpetual, and for an ordinance in all your dwellings.
29Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.
30The murderer shall be punished by witnesses: none shall be condemned upon the evidence of one man.
30Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.
31You shall not take money of him that is guilty of blood, but he shall die forthwith.
31Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben.
32The banished and fugitives before the death of the high priest may by no means return into their own cities.
32Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.
33Defile not the land of your habitation, which is stained with the blood of the innocent: neither can it otherwise be expiated, but by his blood that hath shed the blood of another.
33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat.
34And thus shall your possession he cleansed, myself abiding with you. For I am the Lord that dwell among the children of Israel.
34Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt.
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